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 Der Schutzvertrag, die Schutzgebühr ... und was mit ihr passiert


Ein solcher Vertrag regelt alle wesentlichen Punkte im Bezug auf die Haltung des Tieres und besagt, dass Sie als neuer Besitzer unserem Vierbeiner ein Heim auf Lebenszeit bieten, unser Verein jedoch die Eigentumsrechte an dem Tier behält. Dies dient dem Schutz des Hundes, damit mit diesem kein Handel betrieben werden kann, er nicht an Dritte verkauft wird, oder in einem Fall, wo Sie aus einer Änderung Ihrer persönlichen Lebensumstände heraus das Tier selbst nicht mehr halten können, der Hund auf jeden Fall wieder der Obhut des Vereins unterstellt wird - sprich an uns zurückgegeben wird.
Die Höhe der Schutzgebühr ist individuell. Die Schutzgebühr kann von Ihnen je nach Absprache entweder auf das Vereinskonto des Vereins überwiesen werden, oder dem mit Ihrer Vermittlung betrauten Mitarbeiter unseres Vereins auch bar übergeben werden. Sie deckt einen Teil der entstehenden Kosten bei der Vermittlung ( Impfungen, Kastration, Mikrochip, EU Ausweis, Transportkosten etc.) und dient auch  der Versorgung all unserer Vierbeiner auf unserem Gnadenhof in Polen und kommt ausschließlich denen zu Gute, die noch kein Heim gefunden haben.
Die Schutzgebühren bereits vermittelter Hunde ermöglichen sozusagen den Hunden vor Ort die Versorgung, die medizinische Betreuung etc. und schützen das Tier selbst gleichzeitig davor, von skrupellosen Menschen für „kleines Geld“ eingekauft zu werden, um z. B. profitabel weiter veräußert zu werden.

Die Höhe der Schutzgebühr für unsere Hunde beträgt 320,-€.


-alte, behindert, kranke Hunde                             nach Absprache

Die Schutzgebühr ist kein Kaufpreis, sondern soll die bereits entstandenen Kosten wenigstens etwas decken und nach dem Solidarprinzip den Tieren zugute kommen, die in unseren Tierschutzhof verbleiben und die nicht das Glück eines eigenen Zuhauses haben.

Unsere Schützlinge sind selbstverständlich alle kompl. geimpft, gechipt, mehrfach entwurmt, kastriert (außer Welpen) und besitzen seine EU Pässe

Um Ihnen einen ungefähren Überblick zu verschaffen was ein Tier "kostet" bis es aus unseren Tierschutzhof evtl. in ein eigenes Zuhause oder eine Pflegestelle einziehen darf, im Folgenden eine kurze Übersicht der Routinekosten.

- Wurmkur (abhängig von Größe und Gewicht, bei Welpen mind. 3 x Entwurmung)
  ca. EUR   6,00 ( bei Welpen  18 bis 20,-€)

 

- Chip setzen  -   EUR   7,00

- Impfung  -  EUR   17,00 ( bei Welpen meistens doppelte, da Grundimunisierung beinhaltet doppelte Impfung)

- Kastration
  Rüde               - EUR   ca 55,-

  Hündin          - EUR   ca 105,-

 Kosten für Einreise z. B. nach Deutschland

 EU Pass  -   EUR   15,00

 
  Transportanteil  EUR   98,00

- Futterkosten (inkl. Fahrtkosten) pro Monat für Streuner  -   EUR     25,00


  Kosten in Summe für Vorbereitung für Ausreise + mind. 6 Monat Futter = ca 348,- € für einen     Rüden   und  ca 398,-€ für eine Hündin.


Behandlungen gegen Ektoparasiten und außergewöhnliche Behandlungen wie z. B. nach Vergiftungen, Unfallfolgen, Operationen, Medikamente für chronisch kranke Tiere oder Spezialnahrung für diese, sind Kosten, die zusätzlich hinzukommen.   

Wir hoffen mit dieser Übersicht dazu beigetragen zu haben, dass der leider oft auch von offizieller politischer Seite geäußerte Vorwurf, Tierschutzvereine würden sich an der Schutzgebühr bereichern, entkräftet wurde.

Selbstverständlich würden wir uns sehr darüber freuen, wenn Sie eine zweckgebundene Spende wie z. B. die Futterkosten oder die Kastration eines Steuners oder die Impfung oder, oder, oder übernehmen würden.